Reinigung & Desinfektion von Trinkwasseranlagen
Wir bieten unseren Kunden hierzu deutschlandweit einen umfangreichen Komplettservice zur fachgerechten Reinigung und Desinfektion für Trinkwasseranlagen aller Art gemäß den Richtlinien des Arbeitsblattes DVGW W551-3 (ehem. W557), W291 und der technischen Norm DIN EN 806-4 an:
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich.
Ein– und Mehrfamilienhäuser, Hochhäuser, Fitnessstudios, Hotels, Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Kasernengebäuden, uvm.
- Reinigung und Desinfektion von großtechnischen Trinkwasseranlagen.
Industrieanlagen, Bürokomplexe, Kraftwerke, Stadien, uvm.
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen in medizinischen und hygienerelevanten Einrichtungen.
Reha-Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Arztpraxen, uvm.
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Rohrleitungen und mobilen Trinkwasseranlagen.
Veranstaltungen, Flugzeuge, Schifffen, Bahnverkehr, uvm.
Wann ist die Reinigung und Desinfektion der Trinkwasserinstallation empfohlen?
- Bei Feststellung einer Überschreitung des Grenzwertes (technischer Maßnahmewert 100KBE*/100ml ) für Legionellen-Kontamination im Trinkwassersystem (gemäß DVGW W551 Tabelle 1A).
- Als Sofortmaßnahme zur effektiven Legionellenbekämpfung in Trinkwasseranlagen im Warmwasser und auch im Kaltwasser.
- Nach Ermittlung einer Kontamination mit Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasseranlage oder Teilbereichen der Installation.
- Bei einer anhaltenden Verkeimung der Trinkwasser-Installation aufgrund von Verschmutzungen und Biofilm-Bildung im Rohrleitungssystemen.
- Vor der Inbetriebnahme einer neu errichteten oder sanierten Trinkwasseranlage , wenn eine vorhandene Verkeimung durch Spülen nicht beseitigt werden kann (siehe VDI/DVGW 6023).
- Nach Umgestaltung oder Abtrennung von Leitungen aus Nicht-Trinkwasser führenden Systemen mit anschließender Anbindung an die Trinkwasser-Installation (Regenwasser-Zisterne, Brunnen).
Warum sollte so eine Maßnahme durchgeführt werden?
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unser kostbarstes Gut „Trinkwasser“ unter einen besonderen Schutz gestellt.
Demnach muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheiterreger nicht zu besorgen ist (§ 4 TrinkwV2001:2012).
Werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für mikrobiologische Parameter in einer Trinkwasser-Installation überschritten, so muss die mikrobielle Kontamination umgehend beseitigt werden.
Legionellen und andere Mikroorganismen lassen sich in kontaminierten Trinkwasserleitungen über eine chemische Desinfektion mit vorheriger Reinigung der Trinkwasser-Installation erfolgreich beseitigen.
Kannn ich nicht einfach eine Trinkwasserdesinfektion machen?
Anders als die diskontinuierliche Anlagendesinfektion, wird bei diesem Verfahren nur das Wasser behandelt. Eine Trinkwasserdesinfektion kann je nach Bedarf in mehreren Verfahren durchgeführt werden, hierzu zählen unter anderem:
- UV-Strahlung
- OZON
- Natriumhypochlorit
- Chlordioxid
Alle Verfahren der reinen Trinkwasserdesinfektion funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip. Das angelieferte Wasser wird am Übergabepunkt der Stadtwerke (Wasserzähler) bereits durch ein zwischengeschaltetes System behandelt und soll somit die nachträgliche Verkeimung verhindern.
Grundvoraussetzung für die UV-Desinfektion ist jedoch eine Trinkwasser-Installation, welche noch keine Keimbelastung durch Fremdeintrag, Korrosion oder gebildeten Biofilm nachweisen kann.
Die weiteren Verfahren sollen im Idealfall über einen gewissen Zeitraum eine Reduktion bis zur vollständigen Beseitigung aktiver Keimbelastungen erzielen. Diese sind vorher mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen und sollten nur über den zulässigen Zeitraum genutzt werden. Ein Missbrauch dieser Verfahren kann Desinfektionsmittelresistenzen provozieren und bedeutet eine permanente Belastung der Trinkwasser-Installation.
Hohe Wassertemperaturen über 25°C führen zu einer raschen Zehrung bis zur vollständigen Zersetzung der Desinfektionschemikalie in wenigen Stunden, daher sind reine Wasserdesinfektionen im Warmwasser absolut nicht zielführend.
Chemische Wasserbehandlungen sind täglich an repräsentativen Stellen im Gebäude auf die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren und zu protokollieren, bei Anstieg der chlorhaltigen Chemikalien besteht Lebensgefahr für die Verbraucher in der Anlage!
*KBE = Kolonienbildende Einheiten
Für weitere Fragen und eine umfangreiche Beratung zur chemischen Desinfektion von Trinkwasseranlagen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeiten sowohl telefonsch, per Mail als auch über unser Kontaktformular möglich
06155 / 88 19 89 - Service-Hotline
Unsere zentrale Leitstelle ist 24 Stunden für Sie erreichbar